Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40664
LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12 (https://dejure.org/2012,40664)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2012 - 8 Sa 126/12 (https://dejure.org/2012,40664)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2012 - 8 Sa 126/12 (https://dejure.org/2012,40664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 1004 BGB, § 314 Abs 2 BGB
    Abmahnung - subjektive Vorwerfbarkeit - Personalakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte bei Herabwürdigung von Vorgesetzten; Abmahnung bei Beleidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung bei Beleidigung; unbegründete Klage des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte bei Herabwürdigung von Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - NZA 2009, 1111).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
    Soweit dem Arbeitnehmer eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten vorgeworfen wird, kommt es nicht darauf an, ob dieser Pflichtenverstoß dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar ist; es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (BAG v. 07.09.1988 - 5 AZR 625/87 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
    Allerdings ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG v. 09.08.1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 Kündigungsschutzgesetz 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - NZA 2009, 1111).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
    Soweit der Kläger mit der Neuformulierung seines Antrages nicht mehr, wie in erster Instanz, ein auf die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte gerichtetes Einwirken der Beklagten auf die US-Streitkräfte begehrt, sondern die Beklagte nunmehr selbst auf Entfernung der Abmahnung in Anspruch nimmt, so entspricht dies der Rechtslage (vgl. BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 479/84, AP Nr. 2 zu § 48 TVAL 2) und ist daher sachdienlich.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    25 Der Umstand, dass sich die Klägerin am 12.06.2017 bei ihrem Vorgesetzten entschuldigt hat, steht der Berechtigung der Abmahnung nicht entgegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2012 - 8 Sa 126/12 - Rn. 41).
  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

    a) Generell galt, dass ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen kann (zuletzt etwa LAG Rheinland-Pfalz 23.8.2012 - 8 Sa 126/12 - zu II der Gründe, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht